Ärztliche Psychotherapeuten

Ärztlicher Psychotherapeut ist eine Sammelbezeichnung für approbierte Mediziner, die eine psychotherapeutische Qualifikation nachweisen können.

Approbierte Mediziner können zwischen verschiedenen Weiterbildungen wählen, die therapeutische Elemente enthalten.

Fachärzte mit therapeutischer Behandlungsbefugnis sowie Ärzte mit der erworbenen Zusatzbezeichnung Psychotherapie (Fachgebundene Psychotherapie) werden zusammenfassend als Ärztliche Psychotherapeuten bezeichnet.

Im Rahmen ihrer Weiterbildung über jeweils fünf Jahre erwerben

  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

  • Fachärztin/Facharzt für Neurologie und Psychiatrie

  • Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

  • Fachärztin/Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

ohne zusätzliche Weiterbildung ihre psychotherapeutische Qualifikation. Dabei ist eine nachzuweisende Weiterbildungsleistung von 300 Stunden zu erbringen.

Andere Arztgruppen können erst nach Abschluss ihrer Weiterbildung eine Zusatzweiterbildung "fachgebundene Psychotherapie" erwerben. Die Zusatzweiterbildung "Psychoanalyse" steht allen Ärzten mit abgeschlossener Weiterbildung offen.

Die Zusatzbezeichnungen „Psychotherapie“ und „Psychoanalyse“ dürfen daher neben jeder Facharztbezeichnung geführt werden. Ärzte dürfen aber auch Titel fortführen, die nach älterem Recht erworben wurden.

Grundsätzlich darf die Bezeichnung „Psychotherapeut“ nur von Ärzten mit dieser Weiterbildung sowie von Psychologen mit Zusatzweiterbildung in Psychotherapie (heißen dann in Abgrenzung Psychologische Psychotherapeuten) geführt werden.

Ohne entsprechende Zusatzausbildung bzw. Nachweis der Weiterbildung dürfen deshalb z.B. weder Psychologen und Neuropsychologen, noch Psychiater, Fachärzte für Neurologie (Neurologen), Fachärzte für Nervenheilkunde sowie Nervenärzte psychotherapeutisch tätig werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/ärztlicher_Psychotherapeut